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Menschenrechte in angewandter Praxis
 Menschenrechte werden durch das Verwaltungsorgan Bundesrepublik Deutschland per Gesetz vom 7. August 1952 garantiert. Wer dagegen handelt, begeht eine Straftat. Dies gilt für Staaten, Gruppen und Personen >> BGBl. 1952 Teil II S. 685
 
 
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